DER VEREIN


Sätze und Beiträge

§ 1 Name und Sitz

1. Verein führt den Namen "Förderverein Vogelpark Marlow e.V."
2. Der Verein hat seinen Sitz in Marlow, Mecklenburg-Vorpommern

§ 2 Zweck

Der Verein bezweckt, den Vogelpark zu unterstützen und dessen Ziele zu fördern.
1. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke, er ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
3. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke, er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
3. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereis fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden.
2. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über die Annahme entscheidet der Vorstand.
3. Minderjährige können mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Mitglied werden.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluss und Tod.
2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand.
3. Über den Ausschluss eines Mitgliedes befindet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.

§ 6 Beitrag

Über die Höhe und Fälligkeit der Geldbeiträge entscheidet die Jahreshauptversammlung der Mitglieder.

§ 7 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr und das Kalenderjahr.

§ 8 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 9 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, sowie dem Schriftführer.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt.
3. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden in Gemeinschaft oder einzeln mit einem weiterem Vorstandsmitglied vertreten.

§ 10 Mitgliederversammlung

1. Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Vereinsmitglieder vom Vorstand schriftlich einzuladen sind.
2. Der Mitgliederversammlung obliegt:
- Entlastung des gesamten Vorstandes
- Neuwahl des Gesamtvorstandes
- Wahl von 2 Vereinsmitglieder als Kassenprüfer, welche nicht dem Vorstand angehören dürfen
- Genehmigung des Kassenberichtes
- Festlegung der Höhe des Jahresbeitrages
- Entscheidung über eingereichte Anträge
3. Die Einberufung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von 21 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

§ 11 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

§ 12 Niederschrift

Über die Mitgliederversammlung und Sitzungen des Vorstandes sind Protokolle aufzunehmen.

§ 13 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
2. Im Fall der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Marlow, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 14 Inkrafttreten

Der Förderverein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht einzutragen.
Die Satzung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht in Kraft.

Aufnahmeantrag
 

Antragsteller Name
  Vorname
Adresse PLZ/Ort
  Straße
  Tel./Fax

Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den Förderverein Vogelpark Marlow e.V. und erkläre mein Einverständnis mit der Satzung.

Bankverbindung:

Pommersche Volksbank
BLZ13091054
Konto 8308330

Vogelpark Marlow e.V.
Kölzower Chaussee 1
18337 Marlow

Tel. 038221/265
Fax. 038221/42868