§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können alle
natürlichen und juristischen Personen werden.
2. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung
erworben, über die Annahme entscheidet der Vorstand.
3. Minderjährige können mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Mitglied
werden.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft
endet durch Austrittserklärung, Ausschluss und Tod.
2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand.
3. Über den Ausschluss eines Mitgliedes befindet die Mitgliederversammlung
mit der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
§ 6 Beitrag
Über die Höhe und Fälligkeit der Geldbeiträge entscheidet die
Jahreshauptversammlung der Mitglieder.
§ 7 Geschäftsjahr
Das
Geschäftsjahr und das Kalenderjahr.
§ 8 Organe des Vereins
Die
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§
9 Vorstand
1. Der
Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, sowie dem Schriftführer.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre mit
einfacher Mehrheit gewählt.
3. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden in
Gemeinschaft oder einzeln mit einem weiterem Vorstandsmitglied vertreten.
§ 10 Mitgliederversammlung
1. Alljährlich findet eine ordentliche
Mitgliederversammlung statt, zu der alle Vereinsmitglieder vom Vorstand
schriftlich einzuladen sind.
2. Der Mitgliederversammlung obliegt:
- Entlastung des gesamten Vorstandes
- Neuwahl des Gesamtvorstandes
- Wahl von 2 Vereinsmitglieder als Kassenprüfer, welche nicht dem Vorstand
angehören dürfen
- Genehmigung des Kassenberichtes
- Festlegung der Höhe des Jahresbeitrages
- Entscheidung über eingereichte Anträge
3. Die Einberufung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist
von 21 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
§ 11
Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Mehrheit
der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
§ 12 Niederschrift
Über die Mitgliederversammlung und Sitzungen des Vorstandes sind
Protokolle aufzunehmen.
§ 13 Auflösung des Vereins
1. Die
Auflösung des Vereins kann nur mit einer zu diesem Zweck einberufenen
außerordentlichen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden
Mitglieder beschlossen werden.
2. Im Fall der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder beim Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Marlow,
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder
kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 14 Inkrafttreten
Der
Förderverein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht einzutragen.
Die Satzung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht
in Kraft.
Aufnahmeantrag
Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den Förderverein Vogelpark Marlow
e.V. und erkläre mein Einverständnis mit der Satzung.
Bankverbindung:
Pommersche Volksbank
BLZ13091054
Konto 8308330
Vogelpark Marlow e.V.
Kölzower Chaussee 1
18337 Marlow
Tel. 038221/265
Fax. 038221/42868